Informationen

Preise / Kosten

Es gibt Operationen, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Hierunter fallen in der Regel meist ästhetische Operationen. Diese Operationen planen wir mit Ihnen individuell. Die Kosten werden nach Aufwand und Operationsdauer und möglichem stationären Aufenthalt berechnet.

Nach deutschen Gesetzen dürfen keine Kostenangaben zu solchen Operationen in unseren Web Seiten veröffentlicht werden.

Bei Interesse beraten wir Sie gerne bei einem persönlichen Beratungstermin. Gerne können Sie uns aber auch eine unverbindliche und kostenlose Anfrage per E-Mail zusenden oder sich telefonisch an uns wenden, um sich über die ungefähr anfallenden Kosten zu informieren.

Die tatsächlich anfallenden Kosten können erst nach einem persönlichen Beratungsgespräch und Untersuchung abgeschätzt werden.

Vorher- / Nachher-Bilder

Seit dem 01.04.2006 ist es uns aufgrund der Änderungen des Heilmittelwerbegesetz (HWG) untersagt „… die bildliche Darstellung der Wirkung eines Arzneimittels, eines Verfahrens, einer Behandlung, eines Gegenstandes oder eines anderen Mittels durch vergleichende Darstellung des Körperzustandes oder des Aussehens vor und nach der ärztlichen Behandlung …“ darzustellen (§11, Abs. 5b).

Dies verbietet uns „Vorher – Nachher – Fotos’’ von Patientinnen und Patienten, ebenso wie Schemazeichnungen nach deutschem Recht im Internet zu veröffentlichen.

Gerne geben wir Ihnen jedoch in einem persönlichen Beratungsgespräch möglichst ausführliche und umfangreiche Informationen und können Ihnen Bilder von bereits erfolgten Operationen zeigen.

Terminvereinbarungen für ein Beratungsgespräch

Rufen Sie uns per Telefon unter 0212 / 645 653-1 an, oder schicken Sie uns eine Email via Kontaktformular oder direkt per info@drseidenstuecker.com.

Betreuung nach dem Eingriff

Es ist für uns wichtig, dass Sie die notwendigen Behandlungen nach der Operation von uns durchführen lassen können. Wir bestellen Sie regelmäßig zu Nachuntersuchungen ein. Mögliche Fäden werden von uns entfernt. Manchmal kann es praktischer sein, die Fäden vom Hausarzt in Ihrer Nähe ziehen zu lassen.

Bei Problemen sind wir jedoch jederzeit für Sie da, denn es ist uns ein besonderes Anliegen, der erste Ansprechpartner bei Problemen auch nach Abschluss der Behandlung zu sein.

Folgekostenversicherung

Folgekosten aus medizinisch nicht indizierten Eingriffen sind nach § 52 Absatz 2 SGB V in angemessener Höhe durch den Versicherten selbst zu tragen. Das bedeutet, dass Sie als Versicherter die Kosten einer ggf. notwendig werdenden Folgebehandlung aufgrund eines medizinisch nicht indizierten Eingriffs, zumindest teilweise selber tragen müssen und kein Anspruch auf Krankengeld besteht.

Für möglich anfallende Folgekosten nach kosmetisch ästhetischen Behandlungen können wir Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen (DGPRÄC) eine Versicherungslösung anbieten.