Angleichung der gegenseitigen Brust

Bei der Brustrekonstruktion ist je nach individueller Gewebverteilung oder auch nach Verwendung von Implantaten zur Rekonstruktion in der ersten Operation keine exakte Symmetrie zu erreichen. Daher kann von der Patientin der Wunsch bestehen, die gegenseitige Brust zu verändern – z.B. angleichend zu straffen, zu verkleinern oder auch zu vergrößern.

Diese Operation wird als angleichende Operation bezeichnet. Die Kosten werden von den Krankenkassen je nach individuellem Befund ggf. übernommen.